AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen, Busreisen und sonstigen Reiseleistungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Definitionen

2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Busreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.

2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Busunternehmen und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.

2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.

3. Vertragspartner Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen

Reisebüro "Komandor"

Tel.: 0511 / 54300187

Fax: 0511 / 54300188

Göttinger Chaussee 167

D-30459 Hannover

USt.-ID: DE 272122722

mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.

4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

5. Vertragsschluss

5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

6. Fremdsprachige Angebote Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.

7. Reisepreis, Zahlung

7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel bei allen Buchungen des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten Fluges zum Regeltarif ausgeführt werden.

7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genaue, für die gebuchte Pauschalreise geltende Zahlungsbedingungen ergibt sich jeweils aus dem Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.

7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.

8. Vermittlungsentgelt Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.

9. Preis- und Leistungsänderungen Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.

10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post oder per Email übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.

10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post oder per Email übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird der Kunden gesondert mitgeteilt.

10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.

10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderte Reservierungsbestätigungen mitgeteilter Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.

11. Stornierungen, Umbuchungen

11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.

11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossener Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- EUR pro Ticket erheben.

11.3a Im Falle eines Reiserücktritts(Pauschalreisen, Fluge, Busreisen, Hotels u.s.w.) zahlt der Reisende, unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt, Stornogebühren in Höhe von 10% des Reisepreises.

Somit hat der Reisende die Stornokosten des Veranstalters, (je nach den AGBs vorgegeben) und zusätzlich 10% an das Reisebüro zu zahlen.

Dieses Recht auf Stornokosten behält sich das Reisebüro für erbrachte Dienstleistung vor.

12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.

13. Haftung Das Reisebüro und auch der Reiseveranstalter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

14. Aufrechnungsverbot Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.

15. Datenschutz Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Amtsgericht Hannover.

 

 

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